Die Gemeinde kann eine Anpassung der Vorauszahlungen nach dem Gewerbesteuergesetz nur vornehmen, wenn kein Grundlagenbescheid vom Finanzamt vorliegt oder beispielsweise durch Gewerbeänderung/-abmeldung aufzuheben ist.Ist vom Finanzamt eine Vorauszahlung festgesetzt, müssen Sie die Änderung beim Finanzamt beantragen.
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